27.03.2015 VdS Logo und GS-Zeichen auf Rauchwarnmeldern

Ab dem 31.03.2015 ist die Übergangsfrist die ab 2011 galt, abgelaufen. Dann wird nur noch eine VdS Anerkennung für Rauchwarnmelder erteilt, wenn über die Anforderungen der EN 14604 hinaus auch die Anforderungen der VdS 3131 erfüllt sind. Von dieser Regellung sind die bereits ausgestellten Zertifikate der Leistungsbeständigkeit nach der Bauproduktenverordnung CPR nicht betroffen. Diese können weiterhin verwendet werden, wenn sie die Anforderungen nach EN 14604 erfüllen.

Was allerdings viele nicht wissen ist, dass bereits seit Mitte 2009 Rauchwarnmelder nicht mehr GS-fähig sind und daher auch nicht mit dem GS-Logo beworben werden dürfen. Siehe hierzu die Liste der nicht GS-fähigen Produkte der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik. Das bedeutet, dass wenn man Melder mit einem GS-Logo erwirbt, diese schon ziemlich alt sein müssen oder der Vertrieb "unlauter" mit dem GS-Zeichen wirbt, was in diesem Fall abmahnwürdig wäre.

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