Brandschutzbeauftragter
Brandschutzbeauftragte sind speziell ausgebildete Personen, die den Arbeitgeber/Unternehmer eines Betriebes im betrieblichen Brandschutz unterstützen. Schwerpunkt bildet hier der vorbeugende Brandschutz, welcher ein Überbegriff für alle Maßnahmen ist, die im Voraus die Ausbreitung, Entstehung und Auswirkung von Bränden verhindert oder einschränkt.
Brandschutzbeauftragte stehen nicht nur beratend in der Stabsfunktion bereit, sondern führen vielfach auch die hier beispielhaft aufgeführten Aufgaben durch:
Der Brandschutzbeauftragte ist in der Regel kein Linienvorgesetzter und somit nicht weisungsbefugt.
Brandschutzbeauftragte stehen nicht nur beratend in der Stabsfunktion bereit, sondern führen vielfach auch die hier beispielhaft aufgeführten Aufgaben durch:
- Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen mitwirken
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Nutzungsänderungen, Um-, Neu- und Erweiterungsbauten, Beschaffungen und Anmietungen
- Mitwirken bei organisatorische, baulichen und technischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Kontrollieren, dass Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierungen veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
- Sicherstellung und Organisation der Wartung und Prüfung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften, den Feuerversicherern, usw.
- Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe beraten
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen sowie für Flucht- und Rettungswege
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit
besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer) - Mitwirkung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den
Brandschutz betreffen - Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
(nach Brandklassen) - Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
Der Brandschutzbeauftragte ist in der Regel kein Linienvorgesetzter und somit nicht weisungsbefugt.