Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Ihrem Betrieb oder bei uns, hier die nächsten Termine.
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Die Ausbildung für das jeweilige Unternehmen vermittelt im wesentlichen die erforderlichen Sofortmaßnahmen in einem Brandfall sowie notwendige Kenntnisse zur Brandverhütung.
Die Inhalte werden bedarfsorientiert in Zusammenarbeit mit den Brandschutzbeauftragten und dem Unternehmer festgelegt. Im Wesentlichen halten wir uns an die Publikation DGUV Information 205-023 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) In jedem Fall gehört aber eine umfangreichere Schulung auf allen vorgehaltenen Löschgeräten zur Ausbildung.
Theoretische Unterweisung
- Gefahren bei Sofortmaßnahmen
- Verbrennungsvorgang
- Löschmittel, Löschgeräte, Löschtaktik
Rechtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz § 3
- Bürgerliches Gesetzbuch § 618 Abs. 1
- Handelsgesetzbuch § 62 Abs. 1
- Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2)
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG), §10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
- vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze
- Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
- Bedienung der Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Löschdecken, Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzüge, Wandhydranten, Löschanlagen, Brandmeldeanlagen, ...)
- Einweisen der eintreffenden Feuerwehr
Praktische Löschübung an einem Gasbrandsimulator
Kursdauer ca. 3-4 Std.
Teilnehmerzahl: bis zu 10 Personen
Kosten auf Anfrage
Die Teilnehmer erhalten auf Wunsch eine Teilnehmerurkunde und den entsprechenden Eintrag bei vorhandenem Sicherheitspass.