Am 05.07.2017 wurde die neue Technische Regelung für Arbeitsstätten, ASR V3 "Gefährdungsbeurteilung“, durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerblatt (GMBI) bekannt gegeben. Mit der ASR V3 werden die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung vereinheitlicht.
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