Inhalt

Firmengeschichte

2018-08-27
Wir werden durch die Berufsgenossenschaft auf ein systematisches und wirksamenes funktionierendes Arbeitsschutzmanagmentsystem gemäß der branchenspezifischen Umsetzung NLF / ILO-OSH 2001 begutachtet und bekommen das Gütesiegel "Sicher mit System" überreicht.
 
2010-09-06
Wir bilden aus. Unser erster Azubi beginnt seine 3-jährige Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann.

2009-12-15
Solaranlage, hier eine Photovoltaikanlage wird auf der Verkaufs-, Montage- und Lagerhalle installiert und in Betrieb genommen.

2009-03-06
Offizielle Fertigstellung der Verkaufs-, Montage-und Lagerhalle mit Büros und Sozialtrakt.

2001-05-21
Eintrag des Markennamen S U G A ® in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes.

2001-01-24
RENNER-NIEMIETZ Feuerschutz & Arbeitssicherheit verlegt den Firmensitz in den Dortmunder Logistikpark Fürst-Hardenberg. Der Bau einer neuen Verkaufs-, Montage- und Lagerhalle beginnt am 03.12.2003

2000-08-28
Detlev Niemietz wird zur Fachkraft für Arbeitssicherheit geschult. Damit wird ein weiteres Geschäftsfeld eröffnet. Ab diesem Zeitpunkt heißt das Unternehmen bis heute RENNER-NIEMIETZ Feuerschutz & Arbeitssicherheit. Auf diesen beiden Standbeinen wächst das Unternehmen bis heute.

1995-11-12
RENNER-NIEMIETZ Feuerschutz zertifiziert sich im November 1995 nach DIN EN ISO 9002, jetzige Nachfolgenorm DIN EN ISO 9001:2000.

1992-12-31
Veräußerung des Unternehmen Brigitte Renner-Niemietz an Detlev Niemietz. Das Unternehmen heißt jetzt RENNER-NIEMIETZ Feuerschutz.

1992-04-23
gründete Detlev Niemietz eine Einzelfirma für Vertrieb und Wartung von Feuerlösch- und Arbeitsschutzgeräten mit technischem Großhandel, Montage von vorgefertigten Teilen, Maschinenverleih, Einzelhandel mit Haushaltswaren.

1991-09-17
Detlev Niemietz Prüfung zum Meister im Maschinenbaumechanikerhandwerk.

1990-12-01
gründete Diplom Pädagogin Brigitte Renner-Niemietz eine Einzelfirma für Vertrieb und Wartung von Feuerlösch- und Arbeitsschutzgeräten mit dem Ziel und Aufgabenfeld, dem vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz eine größere Bedeutung zu zollen. Anfänglich waren private Kunden das Ziel. Doch bald kamen die ersten gewerblichen Kunden hinzu.

1981-09-07
meldet Detlev Niemietz sein erstes Gewerbe für An- und Verkauf von Elektroartikeln, Haushaltswaren und anderen technischen Geräten in Unna an.

Brandschutz in Dortmund

Die erste jährliche Übung, hier Ausbildung zum Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer in 2019 zum Thema Brandschutz in Dortmund findet auf unserem Firmengelände am 04.04.2019 um 9:00 Uhr statt. Hier bilden wir nicht nur für Dortmunder Firmen, Brandschutzhelfer aus. Der Brandschutz-/ Evakuierungshelfer (Wiki-Link) ist eine in der Arbeitsstättenverordnung beschriebene und von Unternehmen benannte Person, die folgende Aufgaben wahrnimmt:

Im Bereich Brandschutz

  • Unterstützen des Brandschutzbeauftragten
  • Kenntnis über und Bedienung der Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Handfeuermelder, Wandhydranten)
  • Sichere Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen zur Entstehungsbrandbekämpfung (Feuerlöscher, Wandhydrant ...)
  • Kennen der Gefahren eines Brandes zur Vermeidung der Eigengefährdung
  • Wissen über mögliche besondere Gefahren eines Betriebes (Gefahrstofflager, Druckbehälter etc.)
  • vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze
  • Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden 
  • Sicheres Absetzen eines Notrufs über 112 und Einweisen der eintreffenden Feuerwehr

Im Bereich Evakuierung

  • Handlungssichere Kenntnis der Brandschutzordnung Teil C und der Evakuierungsablaufs
  • Detailliertes Wissen über zu benutzende Fluchtwege, gute Kenntnis der Flucht- und Rettungspläne
  • Maßnahmen zur Eigenrettung
  • Maßnahmen zur Fremdrettung
  • Verhalten in verqualmten Bereichen

Presseartikel

Aus den Ruhrnachrichten vom 23.02.2016

Zeitungsartikel aus Ruhrnachrichten vom 23.02.2016

 


Aus Ruhrwirtschaft (IHK-Zeitschrift) Ausgabe 1/2016

Zeitungsartikel aus Ruhrwirtschaft IHK Zeitschrift Ausgabe 1/2016

 


Aus den Ruhrnachrichten vom 09.12.2015

Zeitungsartikel Ruhrnachrichten vom 09.12.2015

 


Aus den Ruhrnachrichten vom 16.04.2015

Zeitungsartikel Ruhrnahrichten vom 15.04.2015

 


Aus den Infos der Stadt Dortmund vom 02.12.2015

Netzinfo der Stadt Dortmund vom 02.12.2015

 


Aus der Westfälischen Rundschau vom 15.12.2014

Zeitungsartikel aus Westfälischer Rundschau vom 15.12.2014

 


Aus der Westfälischen Rundschau vom 28.11.2012

Zeitungsartikel aus Westfälischer Rundschau vom 28.11.2012

 


Aus der Westfälischen Rundschau vom 29.11.2010

Zeitungsartikel aus Westfälischer Rundschau vom 29.11.2010

 


Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Ihrem Betrieb oder bei uns, hier die nächsten Termine.

HIER GEHTS ZUM ANMELDEFORMULAR

Die Ausbildung für das jeweilige Unternehmen vermittelt im wesentlichen die erforderlichen Sofortmaßnahmen in einem Brandfall sowie notwendige Kenntnisse zur Brandverhütung.

Die Inhalte werden bedarfsorientiert in Zusammenarbeit mit den Brandschutzbeauftragten und dem Unternehmer festgelegt. Im Wesentlichen halten wir uns an die Publikation DGUV Information 205-023 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)  In jedem Fall gehört aber eine umfangreichere Schulung auf allen vorgehaltenen Löschgeräten zur Ausbildung.

Theoretische Unterweisung

  • Gefahren bei Sofortmaßnahmen
  • Verbrennungsvorgang
  • Löschmittel, Löschgeräte, Löschtaktik

Rechtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz § 3
  • Bürgerliches Gesetzbuch § 618 Abs. 1
  • Handelsgesetzbuch § 62 Abs. 1
  • Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2)
  • Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG), §10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen

Aufgaben des Brandschutzhelfers

  • Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
  • vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze
  • Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
  • Bedienung der Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Löschdecken, Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzüge, Wandhydranten, Löschanlagen, Brandmeldeanlagen, ...)
  • Einweisen der eintreffenden Feuerwehr

Praktische Löschübung an einem Gasbrandsimulator

Kursdauer ca. 3-4 Std.
Teilnehmerzahl: bis zu 10 Personen

Kosten auf Anfrage

Die Teilnehmer erhalten auf Wunsch eine Teilnehmerurkunde und den entsprechenden Eintrag bei vorhandenem Sicherheitspass.

 

Aktuelle Nachrichten: (bak)

Wir haben nicht jeden Artikel unserer Lieferanten in unserem Shop aufgenommen, nutzen Sie bitte daher beispielsweise den Katalog von FLN-Neuruppin oder der anderen Hersteller. Weitere Infos über die Artikel und das Sortiment auf Anfrage.

06.11.2012 Rauchmelder in NRW
Nun bewegt sich doch etwas... Rauchmelder werden endlich, zwar mit Kompromissen, zur Pflicht. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

27.10.2012 Eine Löschübung beim Händlertreffen bei Bavaria
Hier sieht man im Video eine Löschvorführung eines 50 Liter Schaumfeuerlölschers an einem simulierten Hochregal im Freien...

18.10.2012 50 Liter Schaumfeuerlöscher im Einsatz
Bavaria hat wieder ein neues Video auf Youtube eingestellt. Hier sieht man, was ein 50 Liter Schaumfeuerlöscher kann...

09.10.2012 Neuer Azubi
Unser Verkaufs- und Beratungsteam wird ab heute mit einem weiteren Auszuzbildenden verstärkt. In Kooperation mit einem Bildungsträger bilden wir jetzt schon den 2. Azubi aus.

11.05.2012 Neues Video
Bavaria hat ein neues Video in Youtube zum Auflade-Übungsfeuerlöscher eingestellt.
Wie einfach die Handhabung ist sehen Sie hier.

01.03.2012 Kohlenmonoxid-Vergiftungen
Produktinfo im Shop. Die zur Zeit aktuellen Berichte über Vergiftungen durch Kohlenmonoxid lassen aufhorchen. Eine regelmässig gewartete Brennstelle durch einen Fachbetrieb, sollte die Vergiftungsmöglichkeit erheblich vermindern. Zur Erkennung von lebensbedrohlichen Konzentrationen von Giften wie Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Metan, Butun, Stadtgas oder gerade Rauchgase können durch entsprechende Meldesysteme oder einzelne Melder erkannt werden. Lesen hier mehr. Hierzu geben wir gern Auskunft und erstellen ein individelles Angebot. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich durch uns fachlich beraten.

19.01.2012 Rauchmelderpflicht in Wohnungen
Das NRW Ministerium für Bauen und Verkehr und das Ministerium für Inneres und Kommunales teilte in einer Presseerklärung mit, das die Landesregierung den Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen zur Verpflichtungen machen will. Die Änderung der Landesbauordnung ist im Herbst geplant.
Erfahren Sie hier mehr darüber.

26.05.2011 Rückrufaktion Feuerlöscher
Der Tyco-Konzern hat für folgende Marken/Typen eine Rückrufaktion gestartet:
TOTAL Classic K 2 A, TOTAL Classic K 5, COSMOS K 5, Hansa, Hoenig, IBS, Neuruppin, Optimal, NWF, Stoll-Luxemburg und Waßmann

25.05.2011 Neue Videos von Bavaria
Bavaria hat Videos auf Youtube eingestellt:
Produkt- und Imagewerbung (Interview und Löschübung)
Bericht aus der Abendschau vom 25.05.2011
Löschübung mit Pulver bei 3 Wannen

01.01.2011 Stichtag neue BGV A2
Der 1. Januar 2011 war Stichtag zur Ablösung der alten bisherigen berufsgenossenschaftlichen Verordnung BGV A2. Diese wurde durch die neue Vorschrift DGUV V2 abgelöst.
Für Unternehmer, Betriebsräte, Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte ändert sich viel. Über die wesentlichen Vorteile dieser neuen Vorschrift informieren wir Sie gern.

01.12.2010 Richtiger Brandschutz ist besser als Löschen!
Unser 20-jähriges Bestehen fand auch in einem Artikel der IHK-Dortmund Interesse.
Lesen Sie hier auf Seite 23 darüber nach.

Arbeitssicherheit und Brandschutz sind unser Metier – und zwar jetzt bereits sein 20 Jahren:
Am 1. Dezember 1990 gründete sich das Familienunternehmen als Fachbetrieb für Vertrieb und Wartung von Feuerlösch- und Arbeitsschutzgeräten. Anfänglich waren private Kunden das Ziel. Doch bald kamen die ersten gewerblichen Kunden hinzu. Bereits seit 1995 ist das Unternehmen ISO-zertifiziert nach DIN EN ISO 9002 (heute DIN EN ISO 9001:2000).
Seit 2000 berät RENNER-NIEMIETZ Unternehmen bei der Gewährleistung von Arbeitssicherheit.

Sollten Sie ein bestimmtes Produkt oder weitere Informationen vermissen oder sollten zu einer Produktgruppe keine Einträge vorhanden sein, melden Sie sich bitte bei uns!
Wir werden umgehend auf Ihre Anfragen und Wünsche eingehen.

Wir sind bemüht, unseren Kunden die besten Produkte anzubieten.
Daher umfasst unsere Palette Produkte verschiedener Handelspartner, die Sie sich im Auswahlmenü Hersteller und Produkte anzeigen lassen können.
So ist es uns möglich, unser Sortiment unabhängig und zu Ihren Gunsten zu gestalten.

Wir haben wieder das bekannte Abwehrmittel Stinktieröl in unsere Produktpalette aufgenommen.


SiGeKo

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.

Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben.

Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).

Seit 1. Juli 1998 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV). Nach § 4 BaustellV Verordnung haben Bauherren als Veranlasser eines Bauvorhabens für eine wesentliche Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu sorgen und die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 BaustellV zu veranlassen. Diese Pflicht beinhaltet auch, die Bestellung geeigneter Koordinatoren, sofern der Bauherr - mangels eigener Fachkenntnisse - die Aufgaben des Koordinators (siehe Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) - „Geeigneter Koordinator“ -Ziffer 3) nicht selbst wahrnehmen kann.

(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheits-_und_Gesundheitsschutzkoordinator)

Sicherheitsfachkraft

Fachkraft für Arbeitssicherheit - Sicherheitsfachkraft

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi,) genannt auch Sicherheitsfachkraft (SiFa), ist eine speziell ausgebildete Person, daher ist eine solide Weiterbildung unerläßlich.
Die Fachkraft unterstützt den Verantwortlichen (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) eines Betriebes bei der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.


Sie steht nicht nur beratend in der Stabsfunktion bereit, sondern führt meist auch die nachfolgend hier nur beispielhaft aufgeführten Aufgaben durch:

Wir unterstützen Sie bei:

  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie von sozialen und sanitären Einrichtungen
  • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
  • der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
  • der Steigerung von Motivation, Leistungsbereitschaft,
  • und schließlich natürlich auch bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.


Die Dienstleistung beginnt in der Regel vor der Inbetriebnahme und Einführung von Arbeitsverfahren. Dazu überprüfen wir sicherheitstechnisch Ihre Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel. In Zusammenarbeit mit dem Betriebsmediziner wird Unfallverhütung, Erkrankung der Mitarbeiter vorgebeugt. Bei Begehungen in regelmäßigen Abständen der Arbeitsstätten teilen wir Ihnen eventuell vorhandene Mängel in Bezug auf Arbeitschutz und Unfallverhütung mit. Natürlich schlagen wir Ihnen Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vor und wirken auf deren Durchführung hin.

Bei der Untersuchung von Ursachen von Arbeitsunfällen erfassen wir die Ergebnisse und werten diese aus.

Allerdings ist die Sicherheitsfachkraft ist in der Regel kein Linienvorgesetzter und somit nicht weisungsbefugt.

Nachhaltigkeit

  • Wir produzieren Strom durch die Sonne mit einer eigenen Photovoltaikanlage auf unserem Firmengebäude.
  • Wir beziehen weitere Energie in Form von Strom und Gas zu 100 % ökologisch von EWS-Schönau.
  • Regenwasser wird nicht der Kanalisation, sondern dem Boden wieder direkt zugeführt.
  • Alle Reststoffe werden streng getrennt und dem jeweiligen Entsorgungsfachbetrieb zugeführt.
  • Brigitte Renner-Niemietz ist bei Foodsharing Dortmund aktiv tätig und nutzt diese Recourcen.
  • Spendengelder gegen selbsterstellte Kerzen aus Wachsresten, so könnte das Motto heißen, siehe hier auch kerzenreste.de, werden hauptsächlich an den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund-Eving/Brechten e.V. weitergereicht.
  • Wir geben Tieren ein Zuhause, bewirtschaften eigene Bienenvölker und "gerettete Hühner aus Legebatterien" vom Verein "Rettet das Huhn. e.V." auf unserem Betriebsgelände.

Erste Hilfe

Die regelmäßige Kontrolle ist sehr wichtig!
Überall - ob in Kindergärten, Unternehmen, Vereinen oder im Auto muß es ihn geben, nur wissen die wenigsten was drin sein muß.

Häufig sind die Erste-Hilfe-Kästen älter als man denkt. Ob im Auto, Betrieb oder Zuhause, meistens lagert der Erste-Hilfe-Kasten ungeöffnet in der hintersten Ecke und bleibt jahrelang unangerührt liegen. Viele der Dinge wie nicht mehr sterile Binden, nicht mehr klebenden Pflaster oder rostige Scheren müssen allerdings
nach 5 Jahren ausgetauscht werden - denn auch Verbandskästen haben ein Haltbarkeitsdatum!
Ist im Ernstfall wirklich noch alles brauchbar?

Kontrollen zeigen, daß Inhaltsstoffe von Erste-Hilfe-Kästen häufig nicht mehr vollständig und somit unbrauchbar sind. Sie können sogar auch bei kleinen Verletzungen zu gefährlichen Infektionen führen.

Wir überprüfen bei unseren Revisionen auf Wunsch das Erste-Hilfe-Material auf Vollständigkeit und tauschen es bei Bedarf aus.

Suchen Sie sich Ihr passendes Produkt im Online-Katalog aus.
Wir haben nicht alle Preise hinterlegt, deshalb fragen Sie bitte an.

Fettbrand und Fettexplosion

Fettbrände entstehen schnell, wenn erhitztes Öl oder Fett unbeaufsichtigt ist.

DIMG 1698ie Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) kam, durch Fettbrandversuche und Unfalluntersuchungen, zu der Grunderkenntnis, dass Fett- und Ölbrände vermeidbar sind, wenn die Gefahrenquelle unter Beobachtung steht.

Durch veränderte Farbe und auffälligen Rauch, kann man die Überhitzung des Öls/Fettes erkennen. Wenn eines dieser Anzeichen erkennbar ist, bleiben einem nur wenige Minuten bis ein Brand entsteht. Dann muss schnell gehandelt werden.

  • Nehmen Sie die Pfanne, Wok etc. von der angeschalteten Herdplatte herunter.
  • Bei Kleingeräten wie die Fritteuse, die Energiezufuhr ausschalten und den Stecker ziehen.
  • Zudem verhindert ein Deckel die Luftzufuhr für den bevorstehenden Brand

IMG 1699

Die meisten Ursachen für Fettbrände sind Überhitzung von Öl/Fett, Defekt am Kleingerät, verschmutztes Fett und nicht vorgeschmolzenes Hartfett. Manche Öle und Fette haben eine deutlich niedrige Temperaturgrenze als andere, daher bitte auf die Verarbeitungshinweise achten. Sie können das Brandrisiko senken in dem Sie:

  • nur frisches Fett/Öl nutzen
  • nur flüssiges Fett, z. B. geschmolzenes Hartfett in den Kleingeräten verwenden
  • Kleingeräte regelmäßig über Sichtung prüfen
  • defekte Geräte nicht nutzen
  • nur bis zur maximalen Temperatur das Fettes/Öls erhitzen
  • darauf achten, das die Kleingeräte korrekt benutzt werden
  • Töpfe und Behältnisse bei der Anwendung im Auge behalten, um schnelles Handeln zu ermöglichen

Falls es doch zu einem Fett- oder Ölbrand kommen sollte, so bewahren Sie Ruhe und nutzen einen Feuerlöscher der Brandklasse F. Dieser ist für diese Art von Bränden ausgerichtet und kann auch durch Strom entstandene Brände löschen. Entsprechende Feuerlöscher erkennen Sie an dem entsprechenden Symbol oder dem Hinweis: „Geeignet zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden.“.

Löschen Sie auf gar keinen Fall mit Wasser. Dies führt zu einer explosionsartigen Stichflamme, wodurch sich der Brand vergrößert und die löschende Person dabei schwer verletzt werden kann.

Hier finden Sie unsere Fettbrandlöscher.

Beschilderungen

Brandschutzzeichen
Brandschutzzeichen sind Sicherheitszeichen, die Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen kennzeichnen.
Sie sind vorallem im gewerblichen Bereich und in der Unfallverhütung am Arbeitsplatz von enormer Wichtigkeit.


Rettungszeichen
Rettungszeichen weisen auf Rettungseinrichtungen (Erste Hilfe, Arzt), Rettungswege oder Rettungsgeräte (z.B. Trage) hin die für die Rettung von Personen sehr wichtig sind.
Sie sind vorallem im gewerblichen Bereich und in der Unfallverhütung am Arbeitsplatz von enormer Wichtigkeit.


Gebotszeichen
Gebotszeichen weisen auf ein Gebot hin. Sie werden vor allem in der Unfallverhütung am Arbeitsplatz (tragende Schutzeinrichtung z.B. Gehörschutz) und im Straßenverkehr verwendet.




Verbotszeichen
Verbotszeichen untersagen ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann. z.B "Rauchen verboten" oder "Mit Wasser löschen verboten"




Warnzeichen
Warnzeichen dienen der Kennzeichnung von Gefahrstellen und Hindernissen. Beispielsweise an Stellen wo Sturz- oder Stolpergefahr besteht oder die Gefahr des Fallens von Gegenständen oder Materialien. z.B. "Warnung vor feuergefährlichen Stoffen" oder auch "Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung".

Rauchwarnmelderpflicht in Wohnungen

Rauchwarnmelder in Wohnungen sind Pflicht

Lassen Sie sich durch unsere Q-Fachkräfte beraten.
Das "Q" ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hohe Sicherheitsstandards und kennzeichnet Facherrichter als "Q - Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder".
Die "Q - Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder" verfügt über ein umfangreiches Fachkundewissen und plant, montiert und wartet die Rauchmelder gemäß der Anwendungsnorm.

Rauchwarnmelder gehören in jede Wohnung. Trotz zahlreicher Aufklärungskampagnen verfügen aber immer noch viele Wohnungen nicht über diese potenziellen Lebensretter.

Nähere Infos gibt es auf den Seiten von rauchmelder-lebensretter.de oder natürlich bei uns auf Anfrage.

Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern

Die Arbeitsstätten-Richtlinien richten sich an den Arbeitgeber/Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften geben.

Die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern wird neu seit November 2012 in der ASR A2.2 Arbeitsstätten-Richtlinie: Maßnahmen gegen Brände festgelegt. Die alte Regel, BGR 133 Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern ist zurückgezogen.
Wendet der Arbeitgeber die Regeln nicht an, muß er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten erreichen. Siehe (§3 Abs. 1 ArbStättV)

Warum Feuerlöscher so wichtig sind
„Was wollen Sie denn, bei uns hat es in den letzten 20 Jahren nicht mehr gebrannt!“

    Wer so denkt, liegt falsch, denn:
  • Es vergeht kein Tag, an dem man nicht aus Zeitung, Radio oder Fernsehen von Bränden mit großen Brandschäden und Todesfällen hört.
  • Nur jeder siebte Autofahrer hat einen Feuerlöscher in seinem Fahrzeug, allerdings geht alle 13 Minuten, statistisch gesehen, ein Auto in Flammen auf wodurch etwa 100 Menschen ihr Leben lassen und ca. 500 verletzt werden.
  • Wäre es da nicht sinnvoll einen Feuerlöscher im Auto mitzuführen?

FEUERLÖSCHER KÖNNEN LEBEN RETTEN!

Fakten zur Rauchausbreitung

Stichworte:
MA - Maschineller Abzug
MRA - Maschineller Rauchabzug
RDA - Rauch-Differunz-Druckanlage
NRWG - Natürliches Rauch-und Wärmeabzug-Gerät
NRA - Natürlicher Rauchabzug
RA - Rauchabzug
RWA - Rauch- und Wärmeabzug
WA - Wärmeabzug

Beispielzahlen zur Rauchentwicklung:

10 kg Hart-PCV entwickelt bei Verbrennung ca. 6.000 m³ giftigen Rauch
10 kg Spanplatte entwickelt bei Verbrennung ca. 7.000 m³ giftigen Rauch
10 kg Weichschaum aus PE, PU oder PVC entwickelt ca. 22.000 m³ giftigen Rauch
10 kg Schaumgummi entwickelt bei Verbrennung ca. 25.000 m³ giftigen Rauch

Bedenken Sie, eine "normale Zimmergröße" hat nur ca. 45 m³!

Mehr über den Sinn und die Funktionsweise einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage können Sie durch den Wikipedia-Link erfahren.
Der ZVEI-Fachverband Sicherheit - Fachkreis elektromotorisch betriebener Rauchabzug und natürliche Lüftung, Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit hat ebenso eine sehr gute Homepage mit interessanten Inhalten dazu.
Haben Sie Fragen oder wollen Sie ein Angbot zur Wartung, Instandsetzung etc. haben, rufen Sie kurz an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Der Feuerlöscher

Der Feuerlöscher. - Sie können ihn kaufen, ihn leasen aber auch mieten. Und das schon immer. Ob sie ihn tageweise, wochenweise oder gar Montasweise benötigen. - Wir finden die pasende Lösung. Und wenn Sie nicht wissen welchen Sie benötigen, hier ein Textauszug mit freundlicher Genehmigung des Bundesverband Technischer Brandschutz e.V.

Bei der Auswahl des Feuerlöschers sieht sich derjenige, der nicht ständig damit zu tun hat, vor eine große Vielfalt von Typen gestellt.
Im Wesentlichen handelt es sich um Unterschiede in der Bauart.
Kennt man diese Unterschiede, kann man sehr schnell entscheiden, für welchen Anwendungsfall welches Gerät eingekauft werden muß.

Alle Feuerlöscher müssen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürfen, typenmäßig geprüft und zugelassen sein.
Diese Typenprüfung besagt aber nur, daß dieser Löscher bestimmten Mindestanforderungen entspricht. Eine Qualitätsbewertung,
d.h. eine Beurteilung ob viel oder wenig technischer Aufwand zur Sicherstellung der Funktion betrieben worden ist, ist nicht damit verbunden.

Die Löschleistung aller Feuerlöscher wird praktisch durch die Größe des Löschmittelbehälters,
d.h. der Menge des Löschmittels bzw. die Art des verwendeten Löschmittels bestimmt.

Es gibt aber bei Feuerlöschern, wie ja auch beispielsweise bei Kraftfahrzeugen solche, die eine besonders hohe, und solche, die eine weit geringere Funktionssicherheit haben. Dies drückt sich vor allem im Anschaffungspreis aus.

Bei den qualitativ hochwertigen Löschern, den Aufladelöschern, wird das Treibgas in einer besonders dickwandigen Treibgaspatrone bis zur Inbetriebnahme gespeichert. Die abzudichtende Fläche ist nur sehr klein und daher gut abdichtbar. Undichtigkeiten können bei dieser Löscherbauart fast ausgeschlossen werden.

Bei den einfachen "Standardlöschern", den Dauerdrucklöschern, hält sich der technische Aufwand in Grenzen. Löschmittel und Treibgas sind in einem Behälter untergebracht. Es läßt sich bei diesen "einfachen" Geräten leider nie ganz ausschließen, daß an den relativ großen, abzudichtenden Stellen kleinste Undichtigkeiten auftreten; diese führen zu einem allmählichen Druckverlust und damit zu einem möglichen Versagen im Brandfall.

Feuerlöscher sind Sicherheitsgeräte, die im Brandfall Menschenleben und Sachwerte retten sollen.
Deshalb ist eine optimale Qualität und Funktionssicherheit von äußerster Wichtigkeit.


Stiefkind Verbandkasten:

Die regelmäßige Kontrolle ist sehr wichtig!---

Überall - ob in Kindergärten, Unternehmen, Vereinen oder im Auto muß es ihn geben, nur wissen die wenigsten was drin sein muß.

Häufig sind die Erste-Hilfe-Kästen älter als man denkt. Ob im Auto, Betrieb oder Zuhause, meistens lagert der Erste-Hilfe-Kasten ungeöffnet in der hintersten Ecke und bleibt jahrelang unangerührt liegen. Viele der Dinge wie nicht mehr sterile Binden, nicht mehr klebenden Pflaster oder rostige Scheren müssen allerdings
nach 5 Jahren ausgetauscht werden - denn auch Verbandskästen haben ein Haltbarkeitsdatum!
Ist im Ernstfall wirklich noch alles brauchbar?

Kontrollen zeigen, daß Inhaltsstoffe von Erste-Hilfe-Kästen häufig nicht mehr vollständig und somit unbrauchbar sind. Sie können sogar auch bei kleinen Verletzungen zu gefährlichen Infektionen führen.

Wir überprüfen bei unseren Revisionen auf Wunsch das Erste-Hilfe-Material auf Vollständigkeit und tauschen es bei Bedarf aus.

Suchen Sie sich Ihr passendes Produkt im Online-Katalog aus.
Wir haben nicht alle Preise hinterlegt, deshalb fragen Sie bitte an.

Kontaktdaten

RENNER-NIEMIETZ
Lindnerstraße 15
D - 44339 Dortmund

Tel.: 0231 - 10 18 78

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